Bewerbung und Einschreibung

Master-Studiengang
Elektrotechnik und Informationstechnik

Für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik können Sie sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Der Masterstudiengang ist zulassungsfrei, d.h. alle Bewerbungen, die äquivalent sind und unsere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zugelassen und es gibt kein NC-Verfahren. Für die Zulassung ist die Onlinebewerbung aller Bewerbungsgruppen trotzdem zwingend notwendig, da der Studiengang im Serviceverfahren angeboten wird. Die Äquivalenz und das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen werden anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen festgestellt.

Bewerbungsfristen:
  • Bewerbung zum Wintersemester:
    Anfang Juni bis zum 15.07. (für Bewerbungen aus dem Nicht-EU-Ausland), bzw. bis zum 01.09. (für Bewerbungen aus dem Inland und dem EU-Ausland)
  • Bewerbung zum Sommersemester:
    Anfang Dezember bis zum 15.01. (für Bewerbungen aus dem Nicht-EU-Ausland), bzw. bis zum 01.03. (für Bewerbungen aus dem Inland und dem EU-Ausland)

 


Für internationale Bewerber*innen

Internationale Studieninteressierte, die sich bei uns an der RUB bewerben möchten, finden auf den Seiten der RUB Zulassungsstelle weitere Informationen, welche Schritte sie zusätzlich bei der Bewerbung beachten müssen.

Informationen für internationale Bewerber*innen


Bewerbungsprozess in 6 Schritten

1. Online-Bewerbung

Eine Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen ist eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Zulassungsverfahren. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite unter dem Punkt „Das Bewerbungsverfahren -> Bewerbung online“: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/bewerbung-zum-master

Studierende der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der RUB verwenden bitte zur Umrechnung von Prozentnoten in Zehntelnoten diese Notenumrechnungstabelle.

Nach der abgeschlossenen Online-Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, Bewerbungsnummer und ein Kontrollblatt per E-Mail.

Auf dem Kontrollblatt finden Sie die folgenden Informationen:

  1. Informationen über die hochzuladen Dokumente (siehe Schritt 2)
  2. Nachreichfrist, bis zu der die Dokumente hochgeladen werden müssen

Bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte direkt an die Bewerbungshotline der Zulassungsstelle. Den Kontakt finden Sie auf der oben verlinkten Seite.

2. Hochladen der Bewerbungsunterlagen

Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Infoportal Zulassung hochladen. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite unter dem Punkt „Das Bewerbungsverfahren -> Hochladen der Unterlagen“: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/bewerbung-zum-master

Bitte beachten Sie:
Bildungsinländer:innen und deren Gleichgestellte können sich entweder mit den finalen Bachelor-Abschlussunterlagen oder mit einer vom Prüfungsamt unterschriebenen und gestempelten Leistungsübersicht (Transcript of Records) bewerben, die Ihnen mindestens 150 ECTS (bei einem 180 ECTS Bachelor) bzw. 180 ECTS (bei einem 210 ECTS Bachelor) bescheinigt.

Studierende der RUB, die sich für den Master ETIT bewerben, können sich auch mit einem verifizierbaren Datenblatt (Transcript of Records) aus FlexNow bewerben.

Internationale Studierende benötigen zum Zeitpunkt der Bewerbung ihre Studienabschlussdokumente sowie einen von der RUB akzeptierten Nachweis über die Deutschkenntnisse. Weitere Informationen finden sie auf dem Kontrollblatt und im Infoportal Zulassung.
 

3. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Zulassung

Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind (Status im Infoportal Zulassung: „Antrag in Bearbeitung“), wird Ihre Bewerbung von der Zulassungsstelle auf formale Richtigkeit überprüft. Erfüllen Ihre Bewerbungsunterlagen die formalen Voraussetzungen, wird das Prüfungs- und Zulassungsverfahren von der Fakultät ETIT durchgeführt. Auf Grundlage der aktuellen Prüfungsordnung des Masterstudiengangs wird in diesem Schritt geprüft, ob Ihr Bachelor-Studiengang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Zulassungsvoraussetzungen zu unserem Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik finden Sie unter § 2 der aktuellen Prüfungsordnung (PO 2020).

Die Ergebnisse werden der Zulassungsstelle der RUB vom Prüfungsausschuss der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik mitgeteilt. Etwa zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist können Sie mit dem Bescheid der Zulassungsstelle rechnen. Erfüllt Ihr erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor-Abschluss) die inhaltlichen, fachspezifischen und formalen Voraussetzungen, wird Ihnen eine Zulassung im Infoportal Zulassung erteilt.

Für eine unverbindliche Vorabprüfung, ob Ihr Bachelorstudiengang die Zulassungsvoraussetzung für unseren Masterstudiengang erfüllt, können Sie gerne Kontakt mit der Studienfachberatung aufnehmen.

4. Annahme des Studienplatzes

Nach erfolgter Zulassung, die Ihnen über das Infoportal Zulassung zur Verfügung gestellt wird, muss der Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist im Infoportal Zulassung angenommen werden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig ihre E-Mails.

5. Teilnahme an der obligatorischen Beratung

Die obligatorische Beratung wird in Form einer Infoveranstaltung durchgeführt. Die Infoveranstaltung findet in der Regel im Juni und im September (bei einer Bewerbung zum WiSe) bzw. im Dezember und im März (bei einer Bewerbung zum SoSe) statt. Die Teilnahme an der angebotenen Veranstaltung ist Voraussetzung für die Einschreibung in den Master-Studiengang. Die Termine für die obligatorische Beratung finden Sie hier.

Nach der obligatorischen Beratung benötigen wir von Ihnen eine ENB-Erklärung sowie eine Bestätigung über den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang. Darüber werden Sie von uns im Rahmen des Zulassungsverfahren per Mail informiert. Erst danach können wir die obligatorische Beratung bestätigen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über die obligatorische Beratung digital an die Zulassungsstelle übermittelt und keine Bescheinigung ausgestellt wird.

6. Einschreibung

Die Ein- oder Umschreibung in unseren Masterstudiengang ist nur innerhalb der Frist möglich, die Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt wird. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Studienfachberatung.

Die Onlineimmatrikulation führen Sie nach der Annahme Ihres Studienplatzes über das Infoportal Zulassung durch. Eine Übersicht über die Unterlagen, die Sie nach der Onlineimmatrikulation im Infoportal Immatrikulation zwingend hochladen müssen finden Sie auf der folgenden Seite unter dem Punkt „Übersicht der Dokumente (PDF-Download) -> für Master Immatrikulation“: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/immatrikulation-einschreibung

RUB-interne Bewerber:innen, die sich umschreiben lassen, müssen lediglich den Nachweis Ihres Bachelorabschlusses im Infoportal Immatrikulation hochladen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

Postanschrift

Ruhr-Universität Bochum
Fa­kul­tät für Elek­tro­tech­nik und In­for­ma­ti­ons­tech­nik
Uni­ver­si­täts­stra­ße 150
Post­fach ID 11
D-44801 Bo­chum

To Top